Universelle Deklaration der Menschenrechte. Wer hat die tatsächlich schon gelesen?
Wann immer die Rede auf die UN-Charta der Menschenrechte kommt und darüber diskutiert wird, scheint es, dass viele diese gar nicht kennen.
Ein Beispiel ist das Asylrecht. Die Charta hat nicht die Staaten verpflichtet, jedem der einreist und Asyl beantragt, dies auch zu gewähren. Es gibt Voraussetzungen dafür:
„Asyl ist der Schutz für Personen, die ihr eigenes Land verlassen mussten, weil sie verfolgt werden. Die Allgemeine Erklärung räumt allerdings keinen Rechtsanspruch auf Asyl ein, gewährt also kein Recht, Asyl zu erhalten, sondern nur das Recht, Asyl zu suchen und zu genießen, wenn es von einem Staat gewährt wird.“
Jedem Staat ist es also grundsätzlich erlaubt, auch kein Asyl zu ermöglichen. Das ist auch klar, weil jeder Staat letztlich nicht verpflichtet werden kann, wenn ein Massenansturm erfolgt, die Tore weit aufzumachen und alle aufzunehmen, die dorthin wollen.
Die nächste Sache ist die Grundbedingung der Verfolgung. Damit sind keine wirtschaftlichen Nöte gemeint (obwohl diese bei der bitteren Not z.B. in Afrika jedem Humanisten fast dazu zwingt hier zu helfen), sondern die Verfolgung durch einen Staat und die Lebensgefahr. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Menschen gegen ihren Willen in ihrem Land eingesperrt und ermordet werden, weil es weltweit illegal wäre in ein anderes Land zu flüchten.
Und dazu kommt natürlich, dass jeder, der normal die Grenze nach Österreich übertritt, aus dem Süden kommend, schon mindesten einen sicheren Staat betreten hat, in dem er vor Verfolgung sicher ist, also gibt es in Österreich keine Ayslwerbenden (von echten Ausnahmen abgesehen), sondern (fast) nur Zugewanderte. Als aber damals die Menschen aus unseren Nachbarstaaten zu uns flüchteten, da waren wir das Asylland und es war nicht nur richtig, sondern auch geboten, alle diese Menschen auf der Flucht aufzunehmen.
Doch wird jetzt die grundlegend humanistische Haltung, die aber nur einem Teil der UN-Charta entspricht, das „Wir nehmen auf, wer in Not ist“ als Richtlinie genommen. Das ist aber nicht UDHR Artikel 14, das ist Artikel 25 „Recht auf soziale Sicherheit“, der anderes anspricht. Die UN-Charta soll das Leben ALLER Menschen menschenwürdig gestalten. Nicht nur das der Leute, die von irgendwo anders herkommen, es gilt auch für die Leute, die hier geboren worden sind.
Menschenrechte sind unteilbar und haben keine Rangfolge.
Dieser eherne Grundsatz wird in unserer Zeit ständig durchbrochen und diese Prinzipien verletzt. Es sei doch nur zum Wohl aller Menschen, wenn wir Menschen doch unterschiedlich behandeln und keinen gleichen Wert zumessen. Es sei nur die Beseitigung einer Ungerechtigkeit, wenn wir einen Teil der Menschheit anders unter den gleichen Bedingungen behandeln als einen anderen. Dieses oder jenes Recht stehe doch viel höher als alle anderen, wird in diesem oder in jenem Teil der Erde behauptet. Aber das ist grundfalsch. Und hier einige der Rechte, die verletzt werden.
Aufgrund einer angenommen Benachteiligung einer Gruppe, diese gegenüber einer anderen pauschal zu bevorteilen ist menschenrechtswidrig.
Diskriminierung ist immer etwas individuelles, es betrifft den einzelnen Menschen und andere in der Gruppe nicht, so nicht Gesetze eine ganze Gruppe benachteiligen. Wenn dies der Fall ist, ist dieses sofort abzuschaffen, da menschenrechtswidrig.
Männer und Frauen vor dem Gesetz ungleich zu behandeln, aufgrund der Behauptung eine bestimmte Form der Gewalt würde nur bei Männern existieren (sogenannte „gender based violence“), ist menschenrechtswidrig.
Einem Menschen der einer Tat angeklagt wird, die Last aufzuerlegen, seine Unschuld beweisen zu müssen, aufgrund der Anschuldigung einer anderen Person, ist menschenrechtswidrig.
Einem Generalverdacht aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Gruppe ausgesetzt zu werden und deswegen ohne direkten Bezug zur Person überwacht zu werden, er selbst oder sein Eigentum durchsucht oder vorgeladen zu werden, ist menschenrechtswidrig.
Gesetze zu machen, die Religionen gestatten, die Selbstbestimmtheit über den eigenen Körper (besonders bei Kindern) nicht zu beachten, ist menschenrechtswidrig.
Freie Meinungsäußerung, Glaubens- und Religionsausübung (so sie andere Menschenrechte nicht verletzt) zu beschränken, die Ausübung zu behindern, ist menschenrechtswidrig.
Wahlordnungen zu erlassen, die auf die freie Listenbildung Einfluss nehmen und damit die freie Wahl einzuschränken, um einzelnen Gruppen oder Minderheiten in der Bevölkerung Repräsentation zu verschaffen, ist menschenrechtswidrig.
Berufsverbote auszusprechen, oder den Kauf oder Verkauf zu kriminalisieren weil eine Dienstleistung als unmoralisch angesehen wird, die mit dem eigenen Körper durchgeführt und freiwillig angeboten wird, ist menschenrechtswidrig.
Eltern die Bildung ihrer Kinder vollständig zu untersagen, ihnen vorzuschreiben, was jedes Kind zu lernen hat ohne Alternativen aufgrund unterschiedlichen Weltanschauungen, ist menschenrechtswidrig. Menschen gleiche Bildung vorzuenthalten aufgrund eines Merkmals, ebenso.
Das sind nur einige der Menschenrechte. Aber alle dreißig zusammen bilden (ohne dass irgendeines höher oder tiefer stehen würde als das andere) die Übereinkunft der Menschheit zu ihrem Zusammenleben. Und nur das ist hier das Ziel. Keine moralische Überlegenheit, keine politische Positionierung oder Ausrichtung.
Menschenrechte sind nicht nur Rechte der Anderen die wir als schutzbedürftig sehen. Gleiche Menschenrechte gelten für uns alle. Es ist ein ganz einfaches Programm für jede Regierung, aber eine sehr schwere Aufgabe, diese Punkte ausgewogen so umzusetzen, dass sie ein faires Miteinander aller Menschen auf unserer Heimaterde ermöglicht. Aber eine, zu der wir alle aufgerufen sind.
Hinweise:
http://www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/
http://kinderschutz-wien.at/index.php/deine-rechte/un-kinderrechte
http://www.humanrights.com/what-are-human-rights.html
Bildquelle: https://journaldecriturecreative.wordpress.com/ (modifiziert)
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