Pressekonferenz zum polizeilichen Staatsschutzgesetz
Der Arbeitskreis Vorratsdaten (AK Vorrat), der österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) und der österreichische Journalisten Club (ÖJC) luden am Montag, den 18.1.2016 zu einer gemeinsamen Pressekonferenz, um gemeinsam darüber zu informieren, welche nachtteiligen Auswirkungen das kurz vor dem Beschluss stehende polizeiliche Staatsschutzgesetz für die Bürger haben wird.
Teilnehmer
- Dr. Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertrages (ÖRAK)
- Fred Turnheim, Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs (ÖJC)
- Ing. Mag. Dr. jur. Christof Tschohl, Obmann des AK Vorrat
Thema der Pressekonferenz: Bevorstehende Beschlussfassung des polizeilichen Staatsschutzgesetzes
Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich (AK Vorrat), der Österreichische Rechtsanwaltstag (ÖRAK) und der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) forderten gemeinsam, dass die Regierung die bevorstehende Beschlussfassung des polizeilichen Staatsschutzgesetzes noch einmal überdenkt.
Über 28.000 Menschen haben die Petiton des AK Vorrat gegen das geplante Staatsschutzgesetz unterschrieben, wie Dr. Christof Tschohl bei der Präsentation der Unterschriften nochmals klarmachte.
Der AK Vorrat wird, um die Menschen darüber zu informieren was die Totalüberwachung real für jeden einzelnen bedeutet, sehr bald HEAT vorstellen.
HEAT steht für Handlungskatalog zur Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze und ist die Grundlage für die Bewertung bestehender und zukünftiger Regelungen. „Das Polizeiliche Staatsschutzgesetz fällt da ganz klar durch“, bestätigt Dr. Christof Tschohl.
Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags Rupert Wolff redete ebenso Klartext und bekräftigte:
„Im speziellen braucht es echte richterliche Kontrolle für jede Überwachungsmaßnahme. Die Genehmigung lediglich durch einen Rechtsschutzbeauftragten und seine zwei Stellvertreter ist nicht ausreichend und rechtsstaatlich bedenklich. Wir wollen einen Rechtsstaat und keinen Spitzelstaat, der der Bevölkerung eine bloße Scheinsicherheit vorgaukelt.“
Die ZIB 1 berichtet dazu am 18.01.2016 wie folgt:
„Vom Verfassungsschutz beauftragte und bezahlte Spitzel sollen für die Polizei in bestimmten Szenen ermitteln. Verkehrs- und Telefondaten sollen ausgewertet und jahrelang gespeichert werden können. Die neuen Befugnisse sind praktisch beschlossene Sache. Dass all diese Befugnisse lediglich der Genehmigung des Rechtsschutzbeauftragten bedürfen, ist für die Rechtsanwälte nicht hinnehmbar.“
Wenig überraschend haben SPÖ und ÖVP das Polizeiliche Staatsschutzgesetz mit ihrer Mehrheit im zuständigen Innenausschuß abgesegnet. Auf die massive zivilgesellschaftliche Kritik wurde leider nicht eingegangen, denn am 27.1.2016 soll das PStSG im Nationalrat besschlossen werden.
Johanna Mikl-Leitner meinte zu den Bedenken der Zivilgesellschaft in der ZIB 2 vom 19.01.2016
„Wir reden ja nicht von Journalisten oder Sonstige. Wir reden hier vor allem von großen Terrorgefahren, Delikten mit einem hohen Strafausmaß – nicht mehr und nicht weniger. Aber sicherlich nicht darüber, ob ein Journalist recherchiert oder nicht – das ist ja lächerlich!“
Am 23. Jänner um 18:30 Uhr wird ein Lichtermeer vor dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (Ecke Rennweg, Landstraßer Hauptstraße, 1030 Wien) stattfinden – um zahlreiches Erscheinen wird gebeten 🙂 – damit die Regierung Ihre Haltung nochmaöls überdenkt.
Sollte das Staatsschutzgesetz in der aktuellen Form beschlossen werden, wird der AK Vorrat vermutlich eine Klage gegen das Gesetz beim Verfassungsgerichtshof einbringen, machte Dr. Tschohl klar, denn der AK Vorrat habe schon erfolgreich die Vorratsdatenspeicherung bei den Höchstgerichten beeinsprucht und Recht bekommen!