Klarnamenpflicht?
Auf Grund der Zunahme aggressiver Hasspostings im Internet und der dadurch im Web stattfindenden zunehmenden Verrohung der Gesellschaft setzte die türkis-blaue Bundesregierung Österreichs im Frühjahr 2019 darauf eine sogenannte Klarnamenpflicht für User in Internet-Foren gesetzlich vorzuschreiben.
Ziel dieses Gesetzes, so die Befürworter, sei es die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu schützen, gegen Hass im Netz vorzugehen und zu einem besseren Klima im Umgang miteinander online beizutragen. Dieses sogenannte digitale Vermummungsverbot wäre zudem ein Gebot der Zeit, damit man sich nicht länger hinter der Anonymität im Netz verstecken könne, so müsse man sich ja auch im realen Leben ausweisen können.
Kritiker befürchten eine Einschränkung der persönlichen Freiheit(en) im Internet, weisen daraufhin, dass die Mehrheit der Hasspostings schon jetzt nicht anonym erfolge, bemängeln die ungerechten technischen Vorgaben an Online-Forenbetreiber und sind sich sicher, dass mit diesem Gesetz das Problem des Hasses im Netz nicht gelöst werden würde, da das Gesetz die gesellschaftlichen Ursachen für Niedertracht und Bösartigkeit im Netz nicht tangiere.
Was für und gegen dieses Gesetz spricht und wie Meinungsfreiheit im Zeitalter der Sozialen Medien garantiert werden kann diskutierten am 29. April 2019 folgende namhafte Experten und Expertinnen im Rahmen der Veranstaltung „Klarnamenpflicht ?“ des renommierten Friedrich Funder Institutes:
Mag. Gerlinde Hinterleitner , Der Standard
Christian W. Mucha, Herausgeber Extradienst
Mag. Anna-Maria Wallner, Die Presse
Moderaton: Mag. Eva Weissenberger, WKO Leitung des Data & Media Centers
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