Eine Staatsreform statt Koalitions-Dauerkrach

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Meinung

Verfassungen wie jene von Österreich und Deutschland weisen meiner Ansicht nach einen Fehler im Grundkonzept auf. Sie wenden das Prinzip der Gewaltenteilung nicht konsequent an – eine richtungsweisende Idee, die schon Montesquieu in Zeiten der Aufklärung geschaffen hatte: Gesetzgebung, ausführende Verwaltung und Justiz sind strikt zu trennen.

Unsere Gesetzgebung sollte in unabhängigen Parlamenten in Bund und Ländern beschlossen werden. Deren Ausführung sollte von einer ebenso unabhängigen Regierung gesteuert werden, und die Justiz sollte politisch unabhängig sein.

Wie steht es um Österreichs Gewaltenteilung?

Statt Gewaltenteilung vollführt unsere Demokratie jedoch ein Ringelspiel, besonders zwischen Parlament und Regierung. So ist es an sich bereits absurd, dass Parteien für eine Nationalratswahl Kanzlerkandidaten präsentieren. Was denn nun: Wählen wir jetzt einen Nationalrat oder eine Bundesregierung? Die bedauerliche Antwort lautet: Irgendwie beides. Genau machen sich das dann die Parteien nach der Wahl untereinander aus, nicht die Bürger.Die Regierung wird nämlich bestimmt, indem lauter Parteien, die an sich Minderheitsparteien sind, Kompromisse aushandeln. Diese können so faul sein, dass die Wähler einer oder beider Koalitionsparteien betrogen werden. Warum das alles? Weil ein Konstruktionsfehler der Verfassung das Land regiert:

Die Bundesregierung wird vom Nationalrat gewählt. Das sieht zuerst einmal so aus, als ob die Legislative die Exekutive dominiert. Wie war das noch mit der Gewaltenteilung?

Doch in der Praxis dominiert die Regierung den Nationalrat. Kanzlerkandidaten lassen sich in Wahrheit in den Nationalrat wählen, genau dorthin, wo sie schon laut Wahlwerbung gar nicht wollen. Sie wollen nur ihre Mandatare dort sitzen haben, damit diese sie in die Regierung wählen können. In der Regierung schließlich wird genau das untereinander ausgemacht, was die Aufgabe der Gesetzgebung wäre: die Gesetze. Der Nationalrat dient nur dazu, eine Schaudiskussion hinter sich zu bringen, nach der schließlich die Koalitionsparteien für den Entwurf der Regierung stimmen.

Die augenblickliche Verfassung bewirkt somit in der Praxis: Der Nationalrat ist nur am Wahltag wichtig. Anschließend schaltet er sich selbst aus, indem Koalitionsparteien eine Regierung wählen, der sie selbst angehören und von der sie ihre Abstimmungsbefehle bekommen. Somit diktiert eine Koalition aus wenigen Parteien die Staatsgewalten der Exekutive und Legislative gleichzeitig. Zum guten Schluss bestimmen exakt diese Koalitionsparteien Schlüsselfunktionen  im Staat, die an sich unabhängig sein sollten – ganz besonders in der Justiz, durch die Besetzung der Höchstgerichte.

Wohin führt die Allgewalt der Koalition?

Für Parteien geht es bei Koalitionsverhandlungen um alles oder nichts. Wer in der Regierung sitzt, kontrolliert alle drei Staatsgewalten. Möglicherweise deshalb jedoch stehen sich Koalitionsparteien oft gegenseitig im Weg, und genau die faktische Sammlung aller Staatsgewalten in der Bundesregierung mit unterschiedlichen Koalitionspartnern macht sie oft handlungsunfähig. Österreich hat dies besonders bei Großen Koalitionen oft erlebt. Deutschland stand vor Kurzem vor der Unregierbarkeit, weil nicht die Wahlen, sondern die Verhandlungen von Parteien entscheiden, ob eine Regierung entsteht oder nicht, und diese Verhandlungen oft von Parteitaktik bestimmt werden.

Die Lösung: Wählen statt Parteitaktik

Immer wieder steht der Vorschlag eines Mehrheitswahlrechts im Raum. Doch damit würde Österreich noch undemokratischer; dann hätte eben sogar eine Partei mit einer Minderheit der Wählerstimmen plötzlich eine Mehrheit im Parlament und die alleinige Macht in der Regierung. Die fehlende Gewaltenteilung zusammen mit der fehlenden Rücksicht auf die Bevölkerungsmehrheit ergäbe eine Ursuppe für noch mehr Parteienmacht.

Eine wirkungsvolle Gewaltenteilung wäre bereits durch die Direktwahl der Bundesregierung geschaffen, inklusive Stichwahl nach dem ersten Wahlgang – ein ungewohnter, neuer Gedanke, durchaus! Doch erst dadurch würden Parlament und Regierung voneinander wirklich unabhängig.

Eine Regierungswahl kann ebenso durch die Bildung von Listen aus wahlwerbenden Parteien vonstatten gehen, wie dies schon jetzt bei Parlamentswahlen der Fall ist. Dabei wären die Parteien zu ungewohnter Transparenz genötigt: Sie hätten dem Wähler schon vor der Wahl bekanntzugeben, welches Ministerium von welchem Politiker besetzt werden soll – bis jetzt wird diese so wichtige Besetzung hoher Amtsträger durch Parteien ganz alleine bestimmt. Von einer unabhängigen, gewählten Regierung wiederum würde sich ein ebenso unabhängig gewählter Nationalrat nicht mehr Gesetzesbeschlüsse vorschreiben lassen. Ab sofort würde jedes Gesetz wieder heiß diskutiert und im Nationalrat ausgearbeitet werden, und zwar ergebnisoffener und ohne rein für die Galerie geführte Diskussionen. Eine Partei könnte sich nicht mehr sicher sein, ob ein Gesetzesentwurf angenommen, abgelehnt oder modifiziert würde.

Ja, aus Parteiensicht klingt das anstrengend. Ja, das wäre mit Arbeit verbunden, und zwar mit Überzeugungsarbeit, nicht mit Lobbying. Doch genau so sollte Demokratie aussehen.

Was offen bliebe, ist die Gewaltenteilung zwischen Justiz und Regierung, denn weiterhin könnte eine Regierung durch Besetzung der Höchstrichter die Justiz nach Belieben bestimmen. Die Gewaltenteilung bezüglich Justiz wird einen weiteren, zukünftigen Beitrag füllen.

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Wien_-_Parlamentsgebäude_mit_Pallas_Athene Wien_-_Parlamentsgebäude_mit_Pallas_Athene David Koester CC BY-SA 3.0 AT