Billige Textilien, katastrophale Produktionsbedingungen – gibt es Lösungen?

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Wirtschaft

Veranstaltungsdaten

Datum
17. 1. 2018
Veranstalter
Tageszeitung "Die Presse", Veranstaltungsreihe "Rechtspanorama"
Ort
Wirtschaftsuniversität Wien, Festsaal 2
Veranstaltungsart
Podiumsdiskussion
Teilnehmer
Werner Blohmann, Geschäftsführer des österreichischen Frottierwarenherstellers Vossen
Peter Gruber, Assistent am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien
Jörg Leichtfried, Verkehrsminister a. D. und ehemaliges Mitglied des EU-Parlaments
Martin Spitzer, Professor am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien
Tina Wakolbinger, Professorin am Institut für Transportwirtschaft und Logistik der WU Wien
Benedikt Kommenda, Redakteur „Die Presse“, Moderation

Viele Waren, vor allem Bekleidung, sind bei uns in Europa erstaunlich billig. Doch werden diese günstigen Preise mit oft bedenklichen, teilweise sogar katastrophalen Arbeitsbedingungen in den Herstellungsländern erkauft. Was kann man dagegen tun?

„Billig einkaufen auf Kosten der Menschenrechte?“ – unter diesem Titel ging eine Podiumsdiskussion der österreichischen Tageszeitung „Die Presse“ dieser Problematik am 17. Januar 2018 im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Rechtspanorama“ im kleinen Festsaal der Wirtschaftsuniversität Wien dieser Thematik auf den Grund. Mit zwei Juristen, einer Wirtschaftswissenschaftlerin, einem Politiker und einem Textilunternehmer war das Podium sehr vielfältig besetzt – dementsprechend unterschiedlich fielen die Lösungsvorschläge aus.

Die Thematik problematischer Produktionsbedingungen in Entwicklungsländern ist insbesondere für Unternehmen der Textilbranche äußerst heikel. So heikel, dass es schwierig gewesen sei, einen Unternehmensvertreter zu finden, der bereit war, sich in dieser Podiumsdiskussion zu äußern, wie Moderator Benedikt Kommenda von der Tageszeitung „Die Presse“ in seiner Eröffnung erzählte.

Auch Martin Spitzer, Professor für Zivil- und Unternehmensrecht, erwähnte, dass die Textilkonzerne einer öffentlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema so weit wie möglich aus dem Weg gehen würden. Vor wenigen Jahren hätten aber zwei aufsehenerregende Unglücksfälle das Thema so drastisch in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, dass man es nicht mehr ignorieren könne:

2012 starben 112 Menschen beim Brand einer Textilfabrik in Bangladesch .1 Im selben Jahr brannte in Pakistan ebenfalls eine Textilfabrik ab; hier gab es 259 Tote, vor allem, weil keine ausreichenden Fluchtwege vorhanden waren. Die pakistanische Fabrik hatte hauptsächlich die deutsche Textilkette KiK beliefert.2

In diesem Zusammenhang habe sich die juristisch interessante Frage ergeben, ob und wie man europäische Textilunternehmen für solche Unglücksfälle auf dem Weg zivilrechtlicher Schadenersatzklagen zur Verantwortung ziehen könne. Dabei sei in jedem Fall anzustreben, die Verfahren an europäischen Gerichten zu verhandeln und nicht in den Produktionsländern, weil hier viel höhere Haftungssummen möglich seien und durch den drohende PR-Schaden für das betroffene Unternehmen auch mehr öffentlicher Druck ausgeübt werden könne. Im Falle des KiK-Lieferanten in Pakistan sei das tatsächlich gelungen, hier laufe ein bislang noch nicht abgeschlossenes Verfahren vor einem deutschen Gericht: „Plötzlich klagten pakistanische Arbeiterinnen in Deutschland. Das war neu!

Peter Gruber, ebenfalls Jurist, präzisiert: Mit dem KiK-Fall könne ein Präzedenzfall geschaffen werden, um den Menschenrechten zur Durchsetzung zu verhelfen. „Wir versuchen, mit der Steuerungsfunktion des Rechts bei den Unternehmen ein Umdenken zu veranlassen.

Jörg Leichtfried, von 2004-2015 EU-Parlamentarier der SPÖ, berichtete von seiner Erfahrung mit der Außenhandelspolitik der EU und wies auf deren Bedeutung hin: „Die EU ist außenhandelspolitisch eine Supermacht.

Die Außenhandelspolitik der EU biete die Chance, in internationalen Handelsabkommen Mindeststandards zu verankern, so Leichtfried. In den letzten Jahren sei auch hier ein Bewusstseinswandel zu beobachten gewesen:

Zunächst sei die europäische Handelspolitik ausschließlich auf Freihandel fokussiert gewesen. Erst seit dem Vertrag von Lissabon von 2009 sei mit einzelnen Sozialkapiteln eine menschenrechtliche Dimension in die Handelsverträge gekommen, bisher vor allem bei bilateralen Verträgen mit einzelnen Ländern.

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Tina Wakolbinger betrachtete das Problem von der Unternehmerseite. Dabei sei vor allem relevant, dass sich Menschenrechtsverletzungen im Verantwortungsbereich eines Großunternehmens massiv auf dessen Reputation und Umsatz auswirken können. Allerdings sei es für diese Firmen gar nicht so einfach, solche Probleme überhaupt festzustellen: Die Firmen hätten heute weit verzweigte Netzwerke und ganze Ketten von Lieferanten, so dass ihnen oft gar nicht genau klar sei, wo ihre Waren überhaupt herkommen. Neue Informationssysteme könnten dabei helfen, die Lieferketten transparent und nachvollziehbar zu machen.

Werner Blohmann, Geschäftsführer des Frottierwarenherstellers Vossen und einziger Unternehmer am Podium, wies auf die Kostenproblematik hin: Den Kunden sei durchaus bewusst, dass extrem niedrige Preise nur mit schlechten Produktionsbedingungen möglich seien, doch seien die meisten nicht bereit, für Ware aus besseren Bedingungen mehr zu bezahlen:

Wir hatten mal eine Fairtrade-Linie auf den Markt gebracht. Dafür haben wir ganz viel Schulterklopfen bekommen, aber ganz wenig Aufträge.

Aus seiner Sicht sind daher keineswegs nur die Unternehmen verantwortlich, sondern auch die Kunden, die Billigprodukte kaufen, obwohl man heute allgemein sehr gut über die schlechten Herstellungsbedingungen Bescheid wisse.

Professor Spitzer kam noch einmal auf die rechtliche Dimension zurück: Ein europäisches Gericht, dass einen Unglücksfall wie den in Pakistan zivilrechtlich verhandelt, finde man leicht. Doch das deutsche Gericht müsse dann nach pakistanischem Recht verhandeln, und das sei „juristisch ein Horror„. Daher seien neue Gesetze nötig, die die Unternehmen stärker für die Produktionsbedingungen in ihren Zulieferbetrieben in die Pflicht nehmen würden.

Peter Gruber stimmte ihm zu: Die Konzerne müssten verpflichtet werden, ihre Lieferkette ständig zu überprüfen und dafür auch Rechenschaft abzulegen. Als Beispiel nannte er ein neues Gesetz in Frankreich: Dort seien Unternehmen jetzt ausdrücklich verpflichtet, Menschenrechtsverstöße zu unterbinden, und könnten schon für eine Verletzung ihrer Kontrollpflicht zu Schadenersatzzahlungen verurteilt werden. Frankreich nehme damit derzeit eine Pionierrolle ein; das Gesetz sei vorbildlich, aber es sei eben eine einzelstaatliche Lösung, die sehr viel weniger wert sei als eine europaweite Lösung.

Der Politiker Leichtfried kam auf die Verantwortung der Konsumenten zurück. Diese müssten, um eine bewusste Entscheidung für oder gegen ein Produkt treffen zu können, überhaupt erst einmal über dessen Herstellungsweg Bescheid wissen. Dafür müsste es für die Unternehmen eine Pflicht zur durchgehenden Kennzeichnung geben. Dies sei aber bisher im Europarat gescheitert, weil die deutsche Textilindustrie gegen eine schärfere Berichtspflicht Druck gemacht habe.

Auch Peter Gruber stimmte der Aussage, dass der Konsument die Macht habe, nicht ganz zu, denn man könne ja nur das kaufen, was auch angeboten werde: „Wir als Konsumenten können sicher nicht das System ändern.“ Das Konsumentenverhalten müsse daher durch Rechtsvorschriften unterstützt werden, die Produkte mit problematischer Herstellung unattraktiv machen oder sogar ganz verbieten würden.

Darüber, dass problematische oder gar menschenrechtswidrige Produktionsbedingungen in Entwicklungsländern zu unterbinden seien, herrschte bei den Diskussionsteilnehmern Einigkeit. Entsprechend ihres unterschiedlichen Hintergrunds waren aber die Lösungsvorschläge sehr verschieden:

Der EU-Politiker Leichtfried stellte vor allem die positive Gestaltungskraft der EU-Handelspolitik heraus, die Handelsabkommen mit Drittstaaten an die Bedingung knüpfen könne, Menschenrechtsverstöße wirksam zu verhindern. Die beiden anwesenden Juristen, Spitzer und Gruber, sahen in Zivilklagen eine gute Möglichkeit, Druck auszuüben, wünschten sich aber wirksamere Gesetze, die Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen. Die einzige Stimme der Unternehmerschaft, Werner Blohmann, wies hingegen auf die Zwickmühle der Unternehmer hin, die am Markt unter einem starkem Kostendruck stünden, und wünschte sich mehr Verantwortung seitens der Konsumenten.

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1 http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-11/brand-bangladesch-fabrik

2 http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/kik-fuenf-jahre-nach-fabrikbrand-in-pakistan-a-1164256.html

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