Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen. Aber wie? (Kapitel 6/8)
Im bereits sechsten Teil der Videoreihe des Vereins Generation Grundeinkommen, welcher die Themen „Importe, Bauen und Mieten“ im Anbetracht der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) behandelt, stellt sich Obmann Helmo Pape der Frage, wie sich eine ökosoziale Steuerreform auf die derzeit bestehenden Preise auswirken würde.
Während die Konsumenten die volle Steuerlast tragen, werden sämtliche Steuern von Unternehmen weiterverrechnet und abgeführt. Durch die Einführung einer ökosozialen Konsumsteuer in Höhe von 100% erhöhen sich auch die Bruttopreise von Importen und Exporten. Helmo Pape legt den Preisanstieg bei gleichzeitiger Minimierung der Handelsspanne mit unterschiedlichen Berechnungsbeispielen dar. Neue Produkte zu kaufen wird teurer. Um den Ressourcenverbrauch einzudämmen, fordert Ex-Banker Pape zusätzlich längere Garantiefristen, gute Reparier- und Haltbarkeit sowie modulare Aufrüstbarkeit. Herzstück einer ökosozialen Steuerreform wäre die Erhöhung der Kosten bei einem Neukauf und die Reduzierung der Kosten bei einer Reparatur und Instandhaltung. Produkte sollen möglichst lange achtsam genutzt werden.
Eine andere Entwicklung ließe sich im Wohnungsbereich beobachten. Da die Errichtungskosten durch den Entfall der Einkommensbesteuerung sinken würden, ergäbe sich für den Endkonsumenten eine geringere Miete, während der Bauträger ein gleich hohes Einkommen erhält. Derselbe Effekt ergibt sich beim Errichten einer eigenen Immobilie. Durch die geringeren Wohnpreise würde auch die Kaufkraft der Konsumenten steigen.
Heutige Kreditzinsen setzen sich aus einem Zinsindikator und einer Marge, die Gewinne, Personal-, Zins- und Risikokosten abdecken soll, zusammen. Der Aufschlag würde sich durch das bedingungslose Grundeinkommen und die Umsetzung der ökosozialen Steuerreform stark verändern. Durch den Rückgang der Personalkosten würde auch die Marge sinken.
Da die Aufgaben des Staates weitestgehend aus Konsum finanziert werden würden, stellt sich die Frage, wie die Konsumsteuer sozial gestaltet werden könnte. Wenn es das bedingungslose Grundeinkommen, eine allgemeine Steuergutschrift, gäbe, das eine gewisse Höhe an Konsum steuerfrei stellt, führt geringer Konsum, der jedoch weiterhin alles, was zum Leben gebraucht wird, abdeckt, zu einer negativen Konsumsteuer. Sobald konsumiert wird, müssen Steuern gezahlt werden. Der soziale Ausgleich könnte infolgedessen mit der Einführung des BGEs gelingen. Auf Einkommen gäbe es keine Steuern und Abgaben mehr. Durch eine Vermögenssteuer, die die anwachsende Ungleichheit von Einkommen adressiert, könnte Vermögen umverteilt werden.
Laut einer Berechnung der Johannes Kepler Universität braucht es für die Einführung der ökosozialen Steuerreform und des bedingungslosen Grundeinkommens eine jährliche initiale Finanzierung von Seiten des Staates in Höhe von 28 Milliarden Euro, die nach der Umwandlung und dem Rückfluss der Konsumsteuer eine Höhe von 14,8 Milliarden Euro ergäbe.
Umsatz- und vermögensbezogene Steuern in Höhe von 193 Milliarden Euro pro Jahr würden das heutige System von Umsatz-, Einkommenssteuern und Sozialversicherungsabgaben in Höhe von 165 Milliarden Euro pro Jahr ablösen. Im nächsten Teil der Videoreihe zur Möglichkeit einer Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens bis zum Jahr 2030 in Österreich wird erläutert, wie und in welchem zeitlichen Rahmen die zusätzlichen Kosten durch begleitende Steuern abgedeckt werden könnten.
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BGE – Kapitel 6 von 8 | Wolfgang Müller | CC BY SA 4.0 |